EHE UND FAMILIE
Der Zweck der Ehe
Eine Hochzeit ist der Abschluss eines vorhergegangenen Übereinkommens zweier Menschen verschiedenen Geschlechts, welche, durch Sympathie angezogen, dem Drang ihrer Seele nachgeben und gesonnen sind, diese einmal angefangene geistige Verbindung während ihrer Lebensdauer nicht mehr aufzugeben, sondern, stets mehr eins miteinander werdend, Freude und Leid gemeinsam zu tragen. So wird, infolge dieser gleichen Gesinnung durch einen gesetzlichen Akt die Ehe geschlossen, in der die einzelne Individualität eigentlich aufhört, und ein gemeinsames Leben, das Leben der Familie, vorgezogen wird.
Solch ein Akt zweier Seelen, die sich erkannt haben, und ihre dauernde Verbindung sollten nicht nur für dieses kurze Erdenleben, sondern auch für das jenseitige Leben gelten, wo beide durch das Streben nach gleichem Ziel sich stets mehr und mehr vereinigen und am Ende wie ihr sagt ein Herz und ein Sinn werden sollen.
Eine solche Verbindung sollte die wahre geistig-sittliche Liebe als Grundlage haben, um darauf das Familienleben zu gründen, welches gegenseitige Achtung bedingt. Durch das von Mir bestimmte Naturgesetz der Paarung wollte Ich nicht allein das Zusammenleben zweier Individuen bezwecken, sondern Ich wollte auch aus solcher Liebe gezeugte Früchte haben, welche die besseren Eigenschaften des Gemüts des einen und anderen fortpflanzen und noch mehr veredeln sollten.
So war Mein Ehegesetz, welches Ich in die Natur als Drang zur Fortpflanzung einlegte, die Ursache einer ewigen Stufenleiter, von Wesen zu Wesen, bis zu Mir. Das wollte Ich, und was habt ihr Menschen daraus gemacht? Einen Markt mit Menschenfleisch und Seelenverkäufern!
Quelle: Predigten des Herrn, Auszug aus der Predigt Nr. 8 v. 1. Januar 1872