Gottfried Mayerhofer Elternsorge - Gottfried Mayerhofer

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EHE UND FAMILIE

Über familiäre Liebe und Sorge
Frage: Soll man für die Verbesserung seiner materiellen Lage nicht besorgt sein, besonders wenn man Familie hat, oder soll man bei Erfüllung seiner Pflicht alles andere dem Vater überlassen?
Antwort: Dein Bruder fragt dich, ob und wie weit jemand für seine Familie sorgen, oder ob er es ganz Mir überlassen solle? – Auf diese Frage antworte Ich mit einer anderen Frage: Wer hat denn die Kinder in die Welt gesetzt, du oder Ich? – Die Antwort ist: Du! Oder dir sind sie gerade durch Mein Zulassen gegeben worden. Nun gut, so bist auch du verpflichtet, für den materiellen und geistigen Unterhalt und Nahrung zu sorgen, d.h. du sollst deine Kinder soweit körperlich pflegen, dass sie geistig in ihrer Ausbildung nicht gehindert sind, und geistig bist du wieder verpflichtet, ihnen diesen Weg zu zeigen, der sie nur dahin führt, wo sie einst würdig ihres himmlischen Vaters Seine Kinder genannt werden können.
Dass bei den Menschen oft die väterliche und mütterliche Sorge und Liebe zu weit geht, und sie ihren Blick stets in die Zukunft gerichtet haben, um ihren Kindern eine glückliche Existenz nach weltlichen Begriffen zu verschaffen während sie die Gegenwart vergessen, das ist eine andere Sache, und meistens auch eine verfehlte Rechnung, denn was Ich aus diesen Kindern machen werde, welche Wege und durch welche Verhältnisse Ich sie zu führen gedenke, um sie zu Menschen zu machen nach Meinem Sinn, das geht die Eltern nichts an, und da fehlen sie, wenn sie sich zu sehr mit dem zukünftigen Schicksal ihrer Angehörigen beschäftigen. Sie sollen nur, wie jedes anvertraute Gut, selbe gewissenhaft verwalten, was die geistige und körperliche Bildung betrifft, das Ihrige tun, und dann das Andere Mir überlassen. Dieses ist dann eine Erziehung, die Gedeihen verspricht, alles andere heißt nicht erziehen, sondern verziehen.
So viel von dieser Sache; jetzt, denke Ich, wird es deinem Bruder schon klarer sein, als bevor er fragte. Amen.


Quelle: „Liebe, das Grundgesetz alles Lebens“, Neu-theosophische Schrift Nr. 38, Kundgabe v. 18. Dezember 1870


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